Adolf von Salis-Soglio
1818–1891
«1871 ernannte der Bundesrat von Salis-Soglio zum Oberbauinspektor. In dieser Funktion hatte von Salis mit all jenen Strassenprojekten zu tun, die vom Bund subventioniert wurden. Sein Haupttätigkeitsfeld, in dem er sich internationales Renommée erarbeitete, war jedoch der Wasserbau, insbesondere die Verbauung von Wildbächen. Das Wasserbaupolizeigesetz vom 22. Juni 1877 und die entsprechende Verordnung von 1879 entsprachen weitgehend seinem Entwurf und alle sachbezogenen Botschaften des Bundesrats tragen seine Handschrift.»